– Was ist passiert?

Am 18. September 2015 hat die US-Umweltbehörde EPA mitgeteilt, dass VW in Modellen der Baujahre 2008 bis 2015 eine Software eingebaut hat, um die Messung des Schadstoffausstoßes zu manipulieren. Das Programm erkennt, ob das Auto auf einem Prüfstand läuft und reguliert den Motor so, dass die NOx-Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.

– Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Laut VW können Fahrzeuge aller Konzernmarken (VW, Audi, Skoda, Seat) der Baujahre 2008 bis 2015 betroffen sein. Es geht um Dieselmotoren mit 1,2, 1,6 und 2,0 l Hubraum mit der Typbezeichnung EA 189, die die EURO 5-Abgasnorm erfüllen. Auch eine geringe Stückzahl von frühen Euro 6 Fahrzeugen ist betroffen. Dabei handelt es sich im Detail … Weiterlesen

– Wie kann ich feststellen ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Kundenabfrage für VW-Modelle: Prüfen Sie auf der VW-Website ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Zusätzlich zur Onlineabfrage hat VW auch eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Nummer +43(0)662/4681 3500 erreichbar. Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-17 Uhr. Kundenabfrage für AUDI-Modelle: Prüfen Sie auf der Audi-Website ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Unter der VW Hotline-Nummer (+43(0)662/4681 3500) … Weiterlesen

– Wie viele Fahrzeuge sind betroffen?

* In Amerika etwa 500.000 Fahrzeuge, weltweit nach Angaben von VW elf Millionen. * Weltweit werden bisher 5 Millionen VW, 2,1 Millionen Audi, 1,2 Millionen Skoda sowie 1,8 Millionen leichte VW-Nutzfahrzeuge angegeben. * In Österreich sind insgesamt 363.400 Fahrzeuge betroffen: – 180.500 VW Pkw – 24.400 VW Nutzfahrzeuge – 72.500 Audi – 31.700 Seat – … Weiterlesen

– Was macht VW?

Der VW-Konzern hat eine Rückrufaktion aller betroffenen Fahrzeuge mittlerweile bestätigt. Die Kunden werden in einem ersten Schritt informiert, dass das Abgasverhalten ihres Fahrzeugs in Kürze nachgebessert wird. Alle betroffenen Konzernmarken schalten nationale Internetseiten, auf denen sich Kunden über den aktuellen Stand der Dinge fortlaufend informieren können. Laut Aussagen von VW-Chef Matthias Müller soll die Aktion … Weiterlesen

– Muss ich mit meinem Fahrzeug an der Rückrufaktion teilnehmen?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme. Allerdings ist es möglich, dass nach Abschluss der Rückrufaktion die Typgenehmigung für alle betroffenen Fahrzeuge in Europa aufgehoben wird. Dann würde auch die Zulassung aberkannt und das Fahrzeug darf nicht mehr verwendet werden. In weiterer Folge kann man daher solche Fahrzeuge nicht mehr verkaufen oder zulassen.

– Wie kann ich erkennen, ob ein Fahrzeug bereits umgerüstet wurde?

Nach Aussage von Porsche Austria hat der Kunde folgende Nachweis-/ Abfragemöglichkeiten für die durchgeführte Umrüstung: Grundsätzlich erfolgt eine Eintragung im Serviceplan unter der Rubrik „Eintragungen der Werkstatt“. Bei Audi erfolgt die Eintragung im Digitalen Serviceplan. Dort wird die Durchführung der Aktion mit Datum bestätigt. Bei VW und VW Nutzfahrzeuge wird nach Durchführung der Rückrufaktion ein … Weiterlesen

– Was macht der ÖAMTC?

Derzeit werden mit Hochdruck alle neuen Informationen gesammelt. Sobald gesicherte Infos vorhanden sind, erfolgt eine sofortige Weitergabe. Da Fahrzeuge in Europa eine EU-weite Typisierung aufweisen, muss das Problem grundsätzlich auf EU-Ebene verfolgt und gelöst werden. Die Entscheidungen und Umsetzungen liegen bei den nationalen Behörden. ÖAMTC plant Vorher-Nachher-Tests Sobald VW mit der Rückruf-Aktion beginnt, wird der … Weiterlesen

– Besteht die Gefahr einer Stilllegung des eventuell betroffenen Kfz?

Es gibt in Österreich keine Betriebserlaubnis, die automatisch erlöschen kann (das ist in Deutschland anders). Insofern besteht diese Gefahr für den Endverbraucher vorerst nicht. Es wäre Sache des Staates, Typengenehmigungen für ungültig zu erklären. Sollte es soweit kommen, können auch Gewährleistung und Schadenersatz geprüft werden.

– Kann es zu einer NoVA-Nachforderung kommen?

Da Details über Fahrzeuge in der EU noch nicht bekannt geben wurden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, ob und in wie weit Steuerberechnungen davon überhaupt betroffen sind. Prinzipiell ist bei einem Neuwagen der Händler für die korrekte Berechnung der NoVA, sowie für deren Abführung verantwortlich. Darüber hinaus wurde bei der Berechnung in jedem Fall auf … Weiterlesen