Aufgrund der momentanen Lage des vorhandene Problem der CRD-VAG-Motoren, verweisen wir auf die Infoseite des ÖAMTC. Wir raten davor ab, freiwillig ein Update durchführen zu lassen, es gibt nach wie vor keine gesetzliche Verpflichtung in Österreich!(siehe Textkopie ÖAMTC)
Hier noch ein Gerichtsurteil (jedoch noch nicht rechtskräftig)
Je nach Fahrzeugmodell gibt es teilweise schon bis zu 5 Update Nachbesserungen nach dem ersten Abgasupdate, was dies bedeutet kann sich jeder selber zusammenreimen!
★ Vorzeitig defekte AGR-Kühler werden von VW nur bis zu 2 Jahre nach dem Softwareupdate übernommen, danach kann man diese Kosten (je nach Modell ca. 1200.- ) selber tragen!
Die von uns umprogrammierten Steuergeräte können alle problemlos upgedatet werden!
Wenn trotzdem einer unserer Kunden freiwillig updaten möchte, bekommt er die erneute Optimierung gegen einen kleinen Pauschalbetrag.
Am 18. September 2015 hat die US-Umweltbehörde EPA mitgeteilt, dass VW in Modellen der Baujahre 2008 bis 2015 eine Software eingebaut hat, um die Messung des Schadstoffausstoßes zu manipulieren. Das Programm erkennt, ob das Auto auf einem Prüfstand läuft und reguliert den Motor so, dass die NOx-Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.
Laut VW können Fahrzeuge aller Konzernmarken (VW, Audi, Skoda, Seat) der Baujahre 2008 bis 2015 betroffen sein. Es geht um Dieselmotoren mit 1,2, 1,6 und 2,0 l Hubraum mit der Typbezeichnung EA 189, die die EURO 5-Abgasnorm erfüllen. Auch eine geringe Stückzahl von frühen Euro 6 Fahrzeugen ist betroffen. Dabei handelt es sich im Detail um VW Passat und Passat CC Modelle, die als Sonderaustattung mit einem SCR-System ausgerüstet wurden.
Laut Importeur können sich verunsicherte Kunden seit 30. September an Ihre Händler wenden, die anhand der Fahrgestellnummer feststellen können, ob das Fahrzeug betroffen ist.
- Audi: Laut Hersteller sind die Modelle A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5 und TT betroffen.
- VW: Laut Hersteller sind die Modelle Amarok, Polo, Golf VI, Passat VII, Touran, Tiguan I, Beetle, Sharan und Caddy betroffen.
- Skoda: Laut Hersteller sind die Modelle Fabia, Yeti, Rapid, Roomster, Octavia und Superb betroffen.
- Seat: Laut Hersteller sind die Modelle Ibiza, Leon. Exeo, Altea und Alhambra betroffen.
Kundenabfrage für VW-Modelle:
Prüfen Sie auf der VW-Website ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Zusätzlich zur Onlineabfrage hat VW auch eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Nummer +43(0)662/4681 3500 erreichbar. Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-17 Uhr.
Kundenabfrage für AUDI-Modelle:
Prüfen Sie auf der Audi-Website ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Unter der VW Hotline-Nummer (+43(0)662/4681 3500) können auch AUDI-Besitzer telefonisch anfragen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist.
Kundenabfrage für SKODA-Modelle:
Prüfen Sie auf der Skoda-Website ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Kundenabfrage für SEAT-Modelle:
Prüfen Sie auf der Seat-Website ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
* In Amerika etwa 500.000 Fahrzeuge, weltweit nach Angaben von VW elf Millionen.
* Weltweit werden bisher 5 Millionen VW, 2,1 Millionen Audi, 1,2 Millionen Skoda sowie 1,8 Millionen leichte VW-Nutzfahrzeuge angegeben.
* In Österreich sind insgesamt 363.400 Fahrzeuge betroffen:
– 180.500 VW Pkw
– 24.400 VW Nutzfahrzeuge
– 72.500 Audi
– 31.700 Seat
– 54.300 Skoda
zusätzlich zu den genannten Zahlen sind noch ca. 25.000 eigenimportierte Fahrzeuge betroffen, also insgesamt ca. 388.000 Fahrzeuge.
Der VW-Konzern hat eine Rückrufaktion aller betroffenen Fahrzeuge mittlerweile bestätigt. Die Kunden werden in einem ersten Schritt informiert, dass das Abgasverhalten ihres Fahrzeugs in Kürze nachgebessert wird. Alle betroffenen Konzernmarken schalten nationale Internetseiten, auf denen sich Kunden über den aktuellen Stand der Dinge fortlaufend informieren können.
Laut Aussagen von VW-Chef Matthias Müller soll die Aktion im Jänner 2016 starten und je nach Umfang der durchzuführenden Arbeiten bis Ende 2016 andauern. Laut VW wird für die meisten Motoren ein Update der Software genügen. Die Arbeiten an den betroffenen Fahrzeugen sollen circa zwischen 30 und 60 Minuten dauern.
So sieht der Fahrplan für die Rückrufe aus:
- Jänner: Beginn der Umrüstung der 2.0-Liter-Motoren mittels Software-Update
- Jahresmitte: Umrüstung für 1.2-Liter-Motoren, voraussichtlich ebenfalls durch ein Software-Update
- 4. Quartal: Rückruf der 1,6-Liter-Motoren. Zusätzlich zum Software-Update ist auch der Einbau von Strömungstransformatoren notwendig
Wie VW die technischen Maßnahmen umsetzt, wird im Video gezeigt
Die Aktion wird laut VW für den Kunden kostenfrei sein. Auf Wunsch wird eine angemessene Ersatzmobilität kostenfrei angeboten. Die Volkswagen AG verzichtet darüber hinaus ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2016 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Gewährleistungsansprüche/ Garantieansprüche wegen der in Fahrzeugen mit Motorentyp EA 189 eingebauten Software, sofern diese Ansprüche nicht bereits verjährt sind.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme.
Allerdings ist es möglich, dass nach Abschluss der Rückrufaktion die Typgenehmigung für alle betroffenen Fahrzeuge in Europa aufgehoben wird. Dann würde auch die Zulassung aberkannt und das Fahrzeug darf nicht mehr verwendet werden. In weiterer Folge kann man daher solche Fahrzeuge nicht mehr verkaufen oder zulassen.
Nach Aussage von Porsche Austria hat der Kunde folgende Nachweis-/ Abfragemöglichkeiten für die durchgeführte Umrüstung:
Grundsätzlich erfolgt eine Eintragung im Serviceplan unter der Rubrik „Eintragungen der Werkstatt“. Bei Audi erfolgt die Eintragung im Digitalen Serviceplan. Dort wird die Durchführung der Aktion mit Datum bestätigt.
Bei VW und VW Nutzfahrzeuge wird nach Durchführung der Rückrufaktion ein Aktionsaufkleber im Bereich der Reserveradmulde bzw. im Bereich des Bordwerkzeuges angebracht. Bei Audi ist das nicht erforderlich, da der Eintrag im Digitalen Serviceplan jederzeit abrufbar ist.
Kunden oder freie Werkstätten können das direkt über die Homepage unter Eingabe der Fahrgestellnummer feststellen. Bereits umgebaute Fahrzeuge scheinen dann als nicht betroffen auf.
Direkt beim Händler über eine Abfrage im Werkssystem. Das Fahrzeug ist für den Händler als erledigt gekennzeichnet.
Derzeit werden mit Hochdruck alle neuen Informationen gesammelt. Sobald gesicherte Infos vorhanden sind, erfolgt eine sofortige Weitergabe.
Da Fahrzeuge in Europa eine EU-weite Typisierung aufweisen, muss das Problem grundsätzlich auf EU-Ebene verfolgt und gelöst werden. Die Entscheidungen und Umsetzungen liegen bei den nationalen Behörden.
ÖAMTC plant Vorher-Nachher-Tests
Sobald VW mit der Rückruf-Aktion beginnt, wird der Club zufällig ausgewählte Fahrzeuge vorher und nachher auf Herz und Nieren überprüfen. Insbesondere bei Leistung und Verbrauch darf unseren Mitgliedern kein Nachteil entstehen.
Der ÖAMTC entwickelt in Zusammenarbeit mit Experten ein Test-Szenario für den Prüfstand, das objektive und unangreifbare Ergebnisse liefert. Andererseits müssen diese Ergebnisse dann auch um Tests im realen Fahrbetrieb, sogenannte ‚real driving emission tests‘, ergänzt werden.
Unabhängig davon, ob auch andere Länder ähnliche Überprüfungen durchführen, wird der ÖAMTC jedenfalls diese Vergleichsmessungen vornehmen.
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Es gibt in Österreich keine Betriebserlaubnis, die automatisch erlöschen kann (das ist in Deutschland anders). Insofern besteht diese Gefahr für den Endverbraucher vorerst nicht.
Es wäre Sache des Staates, Typengenehmigungen für ungültig zu erklären. Sollte es soweit kommen, können auch Gewährleistung und Schadenersatz geprüft werden.
Da Details über Fahrzeuge in der EU noch nicht bekannt geben wurden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, ob und in wie weit Steuerberechnungen davon überhaupt betroffen sind. Prinzipiell ist bei einem Neuwagen der Händler für die korrekte Berechnung der NoVA, sowie für deren Abführung verantwortlich.
Darüber hinaus wurde bei der Berechnung in jedem Fall auf die am behördlich anerkannten Prüfstand festgestellten Messdaten vertraut. Der ÖAMTC wird sich selbstverständlich bei der Politik dafür einsetzen, dass nicht die Kunden zu Leidtragenden der Manipulation eines Herstellers werden.
Die Abgasüberprüfungen zur Erfüllung der EU-Vorgaben sind sehr aufwändig und können nur in einem Prüflabor durchgeführt werden. Beim „Pickerl“ werden Schadstoffe nur im Leerlauf oder mit hochdrehendem Motor gemessen. Die Werte der beiden Untersuchungen sind nicht vergleichbar.
Dies ist erst beantwortbar, wenn die tatsächlichen Nachteile für die Kunden geklärt sind. In Frage kommen u.a. ein zu hoher Kaufpreis oder ein möglicherweise reduzierter Wiederverkaufswert. Die Antwort hängt auch davon ab, wie alt das Fahrzeug ist. Derzeit sammelt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Interessenten an einem außergerichtlichen Generalvergleich mit VW.
Je nach Art des Mangels und nach verstrichener Zeit können entstandene Ansprüche mittels Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatzforderung geltend gemacht werden.
Da Gewährleistungsansprüche nur bis zwei Jahre nach Fahrzeugübergabe bestehen, sollten sich betroffene Fahrzeugbesitzer rechtzeitig mit Ihrem Händler in Verbindung setzen um einen Verjährungsverzicht zu vereinbaren. Ein diesbezügliches Musterformular bieten wir zum Download an. Zwischenzeitlich hat VW offiziell einen Verjährungsverzicht hinsichtlich Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erklärt, die aus der Softwaremanipulation resultieren und noch nicht verjährt sind.
Die Durchführung der Verbesserungsarbeiten wurde von VW in Presseaussendungen und im Internetauftritt für alle betroffenen Fahrzeuge angekündigt, egal wie alt sie sind bzw. wann sie gekauft wurden. Außerdem sagt VW die Kostenübernahme für diese Arbeiten zu. Daher sind hier keine Problem wegen ablaufender Fristen zu befürchten.
Vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) werden Interessenten an einer außergerichtlichen Einigung gesucht. Die Abwicklung soll über eine holländischen Stiftung erfolgen. Dabei wird ein Vergleich mit VW angestrebt. Diese Vorgehensweise ist neu, doch hält der ÖAMTC den Beitritt zu einem solchen Verfahren für risikolos. Das prozessuale und finanzielle Risiko ist einfach geringer bzw gleich null, wenn man sich solch einem Verfahren anschließt. Betroffenen Fahrzeugbesitzern, die eine Klage überlegen, empfehlen wir, sich zuerst mit dem VKI in Verbindung zu setzen.
Der ÖAMTC konzentriert sich auf die technische Klärung, ob und was sich an den Fahrzeugeigenschaftendurch die angekündigten Verbesserungsmaßnahmen ändert. Siehe „Was macht der ÖAMTC?“
Die bloße Vermutung, es könnte sich um einen betroffenen Motor handeln, reicht nicht aus. Steht fest, dass das bestellte Fahrzeug betroffen ist, kommt ein Rücktritt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erfüllung des Vertrages (Lieferung des“richtigen“ Fahrzeuges) in Frage. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Irrtumsanfechtung bzw. Wandlung aus Gewährleistung, sofern der Mangel wesentlich und nicht behebbar ist.
In einer Presseaussendung vom 21. Oktober 2015 wurde berichtet, dass VW mittlerweile einen EU-weiten Verkaufsstopp für betroffene Fahrzeuge verhängt hat. Er gilt für Neuwagen, die bereits beim Händler stehen und noch nicht der EURO 6 Abgasnorm entsprechen. Von Kunden schon bestellte Fahrzeuge sollen deshalb nicht ausgeliefert werden.
Wer sein Fahrzeug zwar schon gekauft, aber noch nicht erhalten hat, kann zur zusätzlichen Absicherung seiner Rechte das Musterformular zur Annahme unter Vorbehalt verwenden, welches wir zum Download anbieten. VW-Händler haben mittlerweile zum Teil schon eigene derartige Formulare.
In einer Presseaussendung vom 16. Dezember 2015 hat VW erklärt, bis 31. Dezember 2017 (statt wie bisher nur bis Ende 2016) auf die Einrede der Verjährung hinsichtlich etwaiger Gewährleistungsansprüche/ Garantieansprüche wegen der in Fahrzeugen mit Motorentyp EA 189 eingebauten Software, zu verzichten.
Die bisherige Einschränkung auf bisher nicht verjährte Ansprüche wurde damit ebenfalls aufgegeben. Neben dieses Versprechen trat am 21.Dezember 2015 ein Versprechen der österreichischen Markenhändler, auch ihrerseits in gleichem Umfang auf den Einwand der Verjährung bei Gewährleistung- und Schadenersatzforderungen zu verzichten. Unbeschadet dessen geht der ÖAMTC davon aus, dass mit der Zusicherung seitens VW, für die Behebung des Serienfehlers zu sorgen, ein eigenständiger Anspruch auf ordnungsgemäße Instandsetzung entstanden ist. Dazu wurde auch seitens VW bisher das Bemühen (vorerst aber nicht der „Erfolg“) zugesichert, dass diese ohne Verschlechterung von Leistung, Fahrverhalten und Kraftstoffverbrauch erfolgen sollte farmacie-romania.com.
Derzeit sind nur die Manipulationen bei Marken des VW-Konzerns bekannt und nachgewiesen.
Quelle: ÖAMTC – http://www.oeamtc.at/portal/informationen-zum-vw-abgas-skandal-bezueglich-stickstoffoxide-nox+2500+1636997
Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der oben angeführten Angaben!
Quelle: ÖAMTC – http://www.oeamtc.at/portal/informationen-zum-vw-abgas-skandal-bezueglich-stickstoffoxide-nox+2500+1636997
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